Katzenschutzverordnung (KSV) seit dem 01.02.2024 in der Gemeinde Penzing in Kraft getreten

Die Katzenschutzverordnung ist am 01.02.2024 in Penzing in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sind Katzenhalterinnen und Katzenhalter verpflichtet, ihre Freigängerkatze kennzeichnen zu lassen (Ohrtätowierung oder Mikrochipkennzeichnung), sie zu registrieren und kastrieren zu lassen, um einer weiteren unkontrollierten Katzenvermehrung entgegen zu wirken.

Katzenschutzverordnung (KSV) seit dem 01.02.2024 in der Gemeinde Penzing in Kraft getreten

                                                          

Rückblick:

Nicht jeder Gemeinderat konnte sich in der Gemeinderatssitzung vom Juni 2023 für den Erlass der Katzenschutzverordnung in der Gemeinde Penzing erwärmen. Und so wurde seinerzeit lange und intensiv diskutiert, bevor es schließlich zur mehrheitlichen Entscheidung kam, die Katzenschutzverordnung im Gemeindegebiet zu beschließen. Penzing zeigte sich damals als eine der zunächst vier „Pioniergemeinden“ in Sachen KSV des Landkreises, die sich bewusst nicht nur für den Tierschutz, sondern auch für „ordentliche“ und kontrollierte Verhältnisse im Umgang mit wilden Katzen und deren Vermehrung einsetzen wollte. Nur die Gemeinden Utting, Denklingen, Egling und kürzlich auch Weil, haben sich zu eben diesem Schritt entschließen können. Zur Diskussion und Abstimmung aufgerufen hatte 2023 der Landkreis Landsberg, respektive das Veterinäramt. In dessen Informationsblatt war Folgendes zu lesen:

„Obwohl im Landkreis Landsberg am Lech bereits jedes Jahr mehrere hundert herrenlose, teilweise verwilderte Katzen durch Tierschutzinitiativen und engagierte Bürgerinnen und Bürger kastriert werden, steigt die Anzahl der frei lebenden Katzen weiter an. Viele dieser Katzen leben in einem elenden Zustand. Sie sind verwahrlost, oft abgemagert und krank. Verwildert lebende Hauskatzen leiden, anders als Wildkatzen, sehr unter einem Leben ohne Betreuung durch den Menschen. Alle verwildert lebenden Katzen stammen von Freigängerkatzen ab, deren Fortpflanzung nicht kontrolliert wurde. Katzen können im Jahr zwei- bis dreimal jeweils vier bis sechs Junge bekommen. In vielen Fällen werden diese zu meist ungewollten Katzenwelpen ausgesetzt oder in Tierheimen abgegeben, die schon jetzt überfüllt sind. Die ausgesetzten jungen Katzen sind mit ca. fünf bis acht Monaten wiederum geschlechtsreif, vermehren sich weiterhin und sorgen so in kurzer Zeit für eine Katzenüberpopulation, die auch die Gesundheit Ihrer Freigängerkatze gefährdet.“

Und Frau Hafner von der Tierschutzorganisation "Bund der Katzenfreunde e.V." ergänzt:

„Wir haben da ein Problem. Die wilden Katzen sind oft nicht sichtbar. Sie sind scheu, sie verstecken sich in Stadln oder Verschlägen und fallen kaum auf, aber sie sind da und vermehren sich so schnell, dass wir nicht mehr hinterherkommen.“ Auch auf den Menschen können erkrankte Katzen Krankheiten übertragen, z.B. über Kot im Freibeet oder in der Sandspielkiste.

 

Katzenschutzverordnung was bedeutet das?

 

Die Katzenschutzverordnung ist am 01.02.2024 in Penzing und den o.g. Gemeinden in Kraft getreten. Ab diesem Zeitpunkt sind Katzenhalterinnen und Katzenhalter verpflichtet, ihre Freigängerkatze kennzeichnen zu lassen (Ohrtätowierung oder Mikrochipkennzeichnung), sie zu registrieren und kastrieren zu lassen, um einer weiteren unkontrollierten Katzenvermehrung entgegen zu wirken.

 

Was hat sich in der Gemeinde Penzing seit der Einführung der KSV getan?

 

Bereits vor Einführung der Katzenschutzverordnung waren einzelne Aktivitäten durch engagierte Tierschützer und Tierschutzorganisationen durchgeführt worden.

So ist es z.B. im Jahr 2022 gelungen, den Besitzern eines landwirtschaftlichen Anwesens bei der Kennzeichnung und Kastration von 40(!) Hofkatzen behilflich zu sein. Es hatte sich gezeigt, dass die Anwohner der Hofstelle per se gar nicht gegen die Katzenkastration waren. Sie waren lediglich hoffnungslos mit dem Einfangen und dem Transport der Katzen zum Tierarzt überfordert. So entstand eine äußerst gute und konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Besitzern des Bauernhofs und dem Tierschutz. Nach einigen Monaten Arbeit waren alle Katzen kastriert und konnten weiter auf dem Bauernhof leben. Allein die unkontrollierte Vermehrung war gestoppt worden.

Noch vor dem Inkrafttreten der Katzenschutzverordnung haben einzelne Personen, allein durch die Diskussion, die im gesamten Landkreis geführt wurde, die Problematik erkannt und freiwillig ihre Katze kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen.

Ebenfalls noch vor Einführung der KSV konnte in einem Ortsteil eine Mutterkatze, wie auch ihr vierköpfiger Katzenwurf, kastriert und registriert werden. Unterstützend mitgeholfen hat die engagierte Tierschützerin Frau Dietz.

„Die Rate an Katzenregistrierungen in der Gemeinde Penzing hat sich seit Inkrafttreten der KSV um knapp 10 Prozent gesteigert“, weiß Frau Hafner vom Bund der Katzenfreunde zu berichten.

Ein weiteres Projekt wird gerade vom Penzinger Bauhof mit Frau Driendl vom Katzenschutzbund "Katzen ohne Heimat e.V." entwickelt. Katzentodfunde (z.B. überfahrene Katzen) werden zukünftig am Bauhof aufbewahrt und die Registrierung ausgelesen. So können die Katzenhalter ermittelt und informiert werden.

An bestimmten Stellen im Gemeindegebiet sind zwischenzeitlich Futterstellen für verwilderte Katzen eingerichtet worden. Diese dienen nicht nur der Verbesserung der Ernährung, sondern sind vielmehr ein wichtiges Mittel, um die Katzenpopulation im Auge zu behalten. „Ich weiß genau, wer hier registriert und kastriert ist. Neue Gesichter erkenne ich sofort. Außerdem sind wilde Katzen an einer gewohnten Futterstelle leichter einzufangen,“ berichtet Frau Dietz, die im Ortsteil Oberbergen einzelne Futterstellen eingerichtet hat. Dass diese Ratten anziehen würden, hält sie für ausgeschlossen. „Katzen sind die natürlichen Feinde von Ratten. Sie wurden in den letzten Jahrhunderten regelmäßig als Nutztiere zur Vertreibung von Ratten und Mäusen eingesetzt. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass sich Ratten an Stellen aufhalten, wo es viele Katzen gibt.“

 

Blick in die Zukunft 

 

Mit der Einführung der Katzenschutzverordnung hat sich die Mehrheit des Gemeinderates für die verpflichtende Kennzeichnung, Registrierung und Kastration von Freigängerkatzen im Gemeindegebiet ausgesprochen. Dem voraus geht der grundsätzliche Wunsch von einem verantwortungsvollen Umgang von Katzenhalterinnen und Katzenhaltern mit ihrem Tier. Dazu gehört nach Ansicht der Verfasserin dieses Artikels nicht nur das regelmäßige Füttern mit artgerechtem Tierfutter (Milch macht Katzen krank!), sondern auch das regelmäßige Impfen und Entwurmen, Besuche beim Tierarzt im Krankheitsfall und nun eben noch das Kennzeichnen, Registrieren und Kastrieren der Katze. Intensive Bemühungen in der Gemeinde durch Tierschutzinitiativen zeigen inzwischen erste Erfolge und werden als Teil eines Prozesses verstanden, der kontinuierlich von der Mitarbeit von KatzenbesitzerInnen, aber auch von der Aufmerksam aller BürgerInnen im Gemeindegebiet, abhängt. Dass hier ein gutes Miteinander möglich ist haben die letzten Monate gezeigt. Erfreulich wäre, wenn noch weitere Gemeinden im Landkreis den Mut aufbringen würden, im Katzenschutz aktiv zu werden und eine KSV zu beschließen. Schließlich bleibt der unkastrierte Streuner eher selten an der Gemeindegrenze stehen, wenn die Mietze im Nachbarort heiß ist.

 

Ganz konkret:

 

Beratung und konkrete Hilfestellung beim Thema Kennzeichnung, Registrierung und Kastration der Hauskatze erhalten KatzenbesitzerInnen bei allen regional niedergelassenen TierärztInnen.

 

Falls Ihnen eine unbekannte Katze (Fundkatze) zuläuft, ist das Tierheim in Landsberg zuständig.

 

Wenn Sie scheue, krank aussehende, verwahrloste Katzen oder herrenlose Katzenwürfe/Jungkatzen entdecken ist Frau C. Driendl vom Verein "Katzen ohne Heimat e.V.", Tel.: 0172-8540688; Email: katzen-ohne-Heimat@gmx.de, die richtige und sehr kompetente Ansprechpartnerin.

 

Der letzte Hinweis in eigener Sache: Es widerspricht dem Tierschutz wilde Katzen zu füttern, ohne für eine Kastration zu sorgen. Noch bedenklicher ist das Füttern mit ungeeigneten Nahrungsmitteln wie z.B. Kuhmilch, Wurstresten, Weißbrot u.ä. Die Tiere werden von dieser Art Futter oftmals schwer krank.

 

Verfasserin: Dr. Jeannette Witta

Foto: Theodor Ahlert

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