UPDATE: Informationen rund um den Ortstermin vom 8. November 2022 zur Sicherung des Feuerlöschübungsbeckens

Informationen rund um den Ortstermin vom 8. November 2022 zur Sicherung des Feuerlöschübungsbeckens durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)

 

Mitglieder des Gemeinderates Penzing und Interessierte aus der Gemeinde Penzing hatten unlängst den Wunsch geäußert, das abgedeckte Feuerlöschübungsbecken mittels Kunststoffdichtungsbahn mit einer Fläche von circa 16.000 Quadratmetern zu besichtigen. Dies hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) Anfang November 2022 im Rahmen eines Ortstermins in Penzing ermöglicht.

 

BImA_FÜB-AbdeckungBImA_FÜB-Abdeckung

 

Hierbei hatten sowohl die Gemeinderatsmitglieder als auch interessierte Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich einen Eindruck von den abgeschlossenen Maßnahmen zu verschaffen. Unter anderem wurden viele Fragen zur Abdeckung beantwortet. Aufgrund des kurzfristigen krankheitsbedingten Ausfalls eines zentralen Ansprechpartners bei der BImA blieben jedoch einige Detailfragen zur Abdeckung sowie weitere Fragen zu anderen Themen offen. Diese wurden gesammelt und werden im Folgenden durch die BImA beantwortet:

 

Fragen zur Abdeckung des Feuerlöschübungsbeckens

Was bringt die Abdeckung, wenn von den eingebrachten 100 kg PFC bereits 85 kg unterwegs sind?

Wie lange hält die Plane und was hat sie gekostet?

 

Die Abdeckung im Bereich des Feuerlöschübungsbeckens ist eine vorgezogene temporäre bodenschutzrechtliche Maßnahme, bis über das weitere Vorgehen am Standort final entschieden ist. Alle Untersuchungsschritte und notwendige Sanierungsmaßnahmen werden eng mit dem Landsratsamt Landsberg am Lech (LRA) als zuständiger Bodenschutzbehörde und Wasserwirtschaftsamt Weilheim (WWA) als zuständige Fachbehörde für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser abgestimmt. BImA, LRA und WWA halten diese Abdeckmaßnahme auf Grundlage der Untersuchungsergebnisse und gutachterlichen Empfehlungen für erforderlich. Ohne diese Abdeckung würden sich fortlaufend Schadstoffe aus dem verbliebenen Schadstoffpool im Haupteintragsbereich am Feuerlöschübungsbecken lösen.

Das Vorgehen wurde als förderlich für mögliche Sanierungsmaßnahmen gesehen. Wie genau die Sanierung für den Gesamtstandort erfolgt, wird durch den Gutachter in der laufenden Sanierungsuntersuchung (Phase IIIa-1 nach den Baufachlichen Richtlinien für Boden- und Grundwasserschutz, https://bfr-bogws.de ) geprüft. Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen werden im Anschluss vom LRA als zuständige Bodenschutzbehörde verbindlich festgelegt.

 

Bei der „Plane“ handelt es sich um eine sogenannte Kunststoffdichtungsbahn aus PEHD, die laut Angaben des Herstellers eine Lebensdauer von 18 Jahren aufweist. Die Kosten der Baumaßnahme für die Verlegung der Kunststoffdichtungsbahn belaufen sich inklusive bauvorbereitender Maßnahmen auf circa eine halbe Million Euro. Einige Baunebenleistungen und die notwendigen ökologischen Ausgleichsmaßnahmen sind bei diesen Kosten noch nicht berücksichtigt.

 

Fragen zur Sanierung des Grundwassers und zur Zeitplanung

Gibt es einen Zeithorizont zur Sanierung des Grundwassers?

Wann startet der Tracerversuch und wie lange dauert der Tracerversuch?

 

Im Rahmen der Sanierungsuntersuchung sind noch Kenntnisdefizite in der konkreten Schadstoffausbreitung, den hydrologischen und hydrogeologischen Standortverhältnissen und über sanierungsrelevante Kenngrößen für eine effektive Sanierungsplanung zu beseitigen. Aktuell sind folgende Schritte

vorgesehen:

  • Abteufen von Linerbohrungen im Bereich der Feuerwache zur Eingrenzung der Verunreinigung (Vergabe läuft gegenwärtig),
  • Errichtung von Grundwassermessstellen zur genaueren Abbildung der Verunreinigung im Grundwasser und Gewinnung von hydrogeologischen Kenngrößen des Untergrunds (Vergabeverfahren abgeschlossen),
  • Pumpversuche an (neu errichteten) Grundwassermessstellen zur Bestimmung der Durchlässigkeiten des Untergrunds und Prüfung des Schadstoffnachlieferungspotentials,
  • Planung, Ausschreibung, Durchführung und Auswertung eines Tracerversuchs im Anschluss an die vorgenannten Maßnahmen zur Bestimmung von Fließverhalten und Fließwegen sowie Bestimmung von lokalen Schadstofffrachten,
  • Erstellung einer Planung von möglichen Sanierungsvarianten nach Auswertung des Tracerversuchs und Ausarbeitung einer Vorzugsvariante für die Sanierung. Nach Ausschreibung und Zuschlagserteilung im Rahmen eines Vergabeverfahrens erfolgt die Durchführung des Tracerversuchs.

 

Erste Erkenntnisse aus dem Tracerversuch sind einige Monate nach dessen Beginn zu erwarten. Der vollständige Durchlauf des Tracerversuchs wird voraussichtlich länger als 1,5 Jahre dauern, was der Fließzeit vom Feuerlöschübungsbecken bis zum Verlorenen Bach entspricht. Die Schritte bauen in zeitlich eng getakteten aber nicht abschließend bestimmbaren Zeitfenstern aufeinander auf. Mit jedem Schritt gibt es Erkenntniszuwächse, die vom Gutachter bewertet und zwischen BImA und LRA/WWA ausgetauscht werden und in die weitere Planung über die letztendliche behördliche Entscheidung über die notwendigen Sanierungsmaßnahmen mit einfließen. Alle Maßnahmen wurden und werden auch künftig intensiv mit den zuständigen Behörden (LRA/WWA) abgestimmt. Ab wann die Erkenntnisse es ermöglichen, Rückschlüsse für mögliche Sanierungsvarianten zu ziehen, kann aktuell noch nicht abgeschätzt werden. Alle Maßnahmen werden gutachterlich begleitet und mit den zuständigen Behörden abgestimmt.

 

Fragen zu weiteren Themen

Warum wurden die Überlegungen, die 2014 auf den „Marktrewitzer Bodenschutztage“ angesprochen wurden, nicht schon viel früher berücksichtigt?

 

Auf den „Marktredwitzer Bodenschutztagen“ im Jahr 2014 waren zwei PFC-Schadensfälle auf Flugplätzen in Südbayern Gegenstand eines Vortrages: https://www.lfu.bayern.de/boden/bodenschutztage/doc/mbt_2014.pdf (S. 125 ff.)

In diesem wurden allgemeine Aussagen über Sanierungsmaßnahmen (Dekontamination, Sicherung), jedoch keine standortspezifischen Aussagen im Ergebnis einer Sanierungsuntersuchung getroffen.

 

Die BImA ist seit 2017 intensiv mit der Bearbeitung am Standort Penzing befasst. Darüber hinaus steht sie in enger Abstimmung mit LRA/WWA und hat die notwendigen Maßnahmen zur Erkundung und Sanierung/Sicherung der PFC-Verunreinigung ergriffen.

  • Im Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden unter anderem weitere mögliche Eintragsquellen und das Grundwasser untersucht sowie eingrenzende Untersuchungen ausgeführt.
  • Nach Aufgabe des Flugbetriebs 2019 wurden in Abstimmung mit LRA/WWA durch die BImA umgehend Maßnahmen in Form einer Überlaufsicherung am Feuerlöschübungsbecken in Betrieb genommen. Die Abdeckung löst jetzt die Überlaufsicherung ab.
  • Parallel wurde die Ausdehnung der Verunreinigung am Feuerlöschübungsbecken bis 2021 final geklärt. Die Klärung der Ausdehnung war für die LRA/WWA im Hinblick auf Dimensionierung der Abdeckmaßnahmen entscheidend. Den behördlichen Bescheid, in dem die Maßnahmen zur Abdeckung festgelegt wurden, hat die BImA im Januar 2022 erhalten. Auf Grundlage des Bescheids wurde die Abdeckmaßnahme im Jahr 2022 umgesetzt.

 

Wenn die Sanierung weiter läuft, warum ist dann der Termin zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen der 31.12.2024?

 

Der BImA ist die Grundlage der Schadensersatzforderungen Dritter nicht bekannt. In Absprache mit der BImA wurde auf den Internetseiten des Landratsamtes Landsberg am Lech Folgendes mitgeteilt: „Die BImA teilt mit, dass sie ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage gegenüber gemeldeten Forderungen aufgrund von PFC-Belastungen im Flughafenbereich Penzing nicht die Einrede der Verjährung erheben wird, soweit diese zum Zeitpunkt der Anfragen noch nicht bereits verjährt sind. Dieser Verzicht auf die Verjährung ist begrenzt bis zum 31.12.2024.“ (Quelle: https://www.landkreis-landsberg.de/infos-pfc-schaden-fliegerhorst-penzing/)

 

Die grundsätzliche Rechtsauffassung der BImA zur Frage des Schadensersatzes in Penzing ergibt sich aus der Pressemitteilung vom 15. Juni 2022 (letzter Absatz): https://www.bundesimmobilien.de/bima-sichert-feuerloeschuebungsbecken-cfb2b19bf9229570

Diese Auffassung hat sich nicht geändert und gilt unabhängig von Sanierungsmaßnahmen.

 

Wäre die Liegenschaft nicht für ein Forschungsprojekt geeignet, ggf. auch als Pilot? Gibt es bereits ein Forschungsprojekt mit der TUM?

 

Die BImA ist für Forschungsprojekte insbesondere von öffentlich-rechtlichen Projektträgern und Forschungseinrichtungen offen und unterstützt regelmäßig auch Forschungsanträge für mögliche Förderungen zum Themenbereich PFC mit kostenlosen Flächenbereitstellungen.

Die TU München hat Proben am Feuerlöschübungsbecken in Penzing für die Forschung von Pilzkulturen in Bezug auf PFC entnommen. Ob sich daraus ein erfolgversprechender Forschungsansatz für mögliche Sanierungsmaßnahmen ergibt, bleibt abzuwarten. Hierzu verweist die BImA auf folgenden Pressebericht: https://www.br.de/nachrichten/bayern/echte-alleskoenner-warum-pilze-superhelden-sind,TNBizBh

 

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

www.bundesimmobilien.de

 

Die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben finden Sie unter:
www.bundesimmobilien.de/datenschutz.

 

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